Flugverspätung | Annullierung | Überbuchung?


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So Funktioniert’s

Warum wir überzeugen

Selbst versuchen
$0per month
  • Hoher Zeitaufwand
    (einige Stunden)
  • Falls Auszahlung:
    6-12 Monate
  • Kostenrisiko: Versäumte Entschädigung
    (Fluggesellschaft ignoriert
    in der Regel Privatleute)
  • Hoher Stressfaktor
  • Keine Drittkosten
STANDARD FLUGENTSCHÄDIGER
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  • Minimaler Zeitaufwand
    (2 Minuten)
  • Auszahlung dauert
    bis zu 12 Monate
  • Geringes Kostenrisiko
  • Kein Stress
    mit der Airline
  • In der Regel 25%-30%
    Inkasso-Gebühr
ANWALT BEAUFTRAGEN
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  • Erhöhtes Kostenrisiko
    (bis zu 2.500€)
  • Kein Stress
    mit der Airline
  • Sie könnten leer
    ausgehen und auf den
    Rechtsanwaltskosten
    sitzen bleiben
„Zügiger und unkomplizierter
kommen Sie nicht an Ihre Entschädigung“

 

Prof. Dr. Oliver Hinz
Wirtschaftsinformatiker an der Universität Frankfurt am Main

„Mit flightcomp komme ich schnell und stressfrei zu meiner Flugentschädigung“

 

Prof. Dr. Felix M. Michl
Jurist an der SRH Hochschule Heidelberg

Bewertungen

  •   Super Service! Unkompliziert und schnell wurde mir geholfen, als die Airline-Drücker-Kolonne mich fast um mein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht, auf einen billigen Flug in einem gemütlichen Sitz, gebracht hätte. Erst das beherzte Durchgreifen des Flightcomp Mitarbeiters und mein ebenso angestrengtes Wedeln mit einem Flightcomp-Werbe-Flyer vor dem Gesicht einer unbeteiligten Hostess (Airline-ähnliches-Kostüme), hat dieses Kunststück ermöglicht und mir mein Recht gesichert. Als direkte Folge allerdings werden dänische Flughäfen bis einschließlich Mittwoch nicht mehr angeflogen. Entschøldigøng!

    thumb Andreas Plotzitzka
    11/14/2017
  •   super Team die Jungs sind immer und überall für einen da und das Geld auch klaaaaaaaaasseeeeeee !!!!

    thumb Çiko West
    10/05/2017
  •   Toller Service und freundlicher Kontakt!

    thumb Jens Jungmann
    10/26/2017
  •   Einfach nur perfekt!! Schnell, kompetent & freundlich!!

    thumb Andreas Bory
    8/17/2017
  •   Wir haben eine sehr positive Erfahrung mit flightcomp gemacht - freundlich, geduldig, schnell... Super!

    thumb Fabienne Perren
    10/05/2017
Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Sofortentschädigung richtet sich nach der Distanz der Flugstrecke (Entfernung Start und Ziel).

Wichtig: Diesen ausgezahlten Betrag dürfen Sie in jedem Fall behalten (auch wenn wir leer ausgehen)!

(1) Kurzstrecke (bis 1.500 km) => Auszahlungsbetrag 152 €

(2) Mittelstrecke (1.500 km bis 3.500 km) => Auszahlungsbetrag 235 €

(3) Langstrecke (ab 3.500 km) => Auszahlungsbetrag 352 €

Die Entschädigungen werden pro Person ausgezahlt und ungeachtet der Höhe des Ticketpreises (auch wenn der Flug über Bonusmeilen bezahlt wurde).

Von den Fluggesellschaften erhalten wir gemäß EU-Verordnung 261/2004 etwas mehr Geld -sofern sie zahlen-. Die Differenz ist unsere Service-Gebühr. Davon geht ein Teil als Umsatzsteuer an das Finanzamt. Zudem finanzieren wir damit die Gerichts- und Anwaltskosten, Kapitalkosten, sowie den IT und Administrationsaufwand.

(1) Kurzstrecke (bis 1.500 km) => Airlineentschädigung 250 €

(2) Mittelstrecke (1.500 km bis 3.500 km) => Airlineentschädigung 400 €

(3) Langstrecke (ab 3.500 km) => Airlineentschädigung 600 €

Bei Verspätung, Annullierung, verpasstem Anschlussflug oder Nicht-Beförderung (z.B. wegen Überbuchung) eines Fluges.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Airline keine Entschädigung zahlen muss, beispielsweise bei Streik oder einem medizinischen Notfall (sog. “außergewöhnliche Umstände”). Die Ausnahmefälle werden von uns aber vorab geprüft.

Wenn sich die Ankunft am Zielflughafen um mindestens 3 Stunden verzögert.

Grundsätzlich wenn Sie über die Annullierung (Stornierung) weniger als 14 Tage vor Abflug informiert worden sind und wenn Ihnen die Airline keinen alternativen Flug mit einer dem ursprünglich gebuchten Flug ähnlichen Flugzeit angeboten hat.

  • Benachrichtigung vor Abflug
  • Alternativer Flug landet am Endziel
  • Entschädigung?
  • über 14 Tage vorher
  • Egal
  • Nein
  • 7 – 14 Tage vorher
  • maximal 2 Stunden früher bzw.
    maximal 4 Stunden später
  • Nein
  • 7 – 14 Tage vorher
  • über 2 Stunden früher bzw.
    über 4 Stunden später
  • Ja
  • weniger als 7 Tage vorher
  • maximal 1 Stunde früher bzw.
    maximal 2 Stunden später
  • Nein
  • weniger als 7 Tage vorher
  • über 1 Stunde früher bzw.
    über 2 Stunden später
  • Ja

Wenn Sie über die Streichung des Fluges weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden, oder wenn Ihnen die Fluggesellschaft keinen alternativen Flug mit einer dem ursprünglich gebuchten Flug ähnlichen Flugzeit angeboten hat, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu (ob die Flugzeit „ähnlich“ war, prüfen wir für Sie. Bei Flugstreichungen muss die Fluggesellschaft Ihnen immer eine dieser Alternativen anbieten:

  • Erstattung Ticketpreis
  • anderweitiger Transport zum Zielflughafen
  • Umbuchung auf einen späteren, Ihnen passenden Zeitpunkt

Und das unabhängig von den Umständen und Gründen der Flugannullierung.

Bei jedem Flug der in der EU abgeht. Wenn der Zielflughafen in der EU liegt, muss die Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb der EU haben (was wir gegebenenfalls für Sie prüfen). Bspw. ist ein Flug mit Emirates von Frankfurt nach Bangkok anspruchsberechtigt; ein Flug mit einer amerikanischen Airline von New York zu einem beliebigen EU-Flughafen wäre nicht anspruchsberechtigt.

Mindestens 3 Jahre – bis fast 4 Jahre. Die 3-Jahres-Frist beginnt ab Jahresende: Wer zum Beispiel am 1. Januar 2015 geflogen ist, kann seine Entschädigung noch bis zum 31. Dezember 2018 einfordern – also fast 4 Jahre rückwirkend.

Mit der Übertragung Ihrer Forderung an flightcomp gehen sämtliche Kosten und Prozessrisiko des Verfahrens gegen die Fluggesellschaft vollumfänglich auf uns über. Das Ausfallrisiko liegt dann zu 100% bei uns und nicht mehr bei Ihnen. Ihre Sofortentschädigung dürfen Sie in jedem Falle behalten, auch wenn wir später in einem Prozess gegen die Airline verlieren sollten. Auch wenn Sie unser Angebot nicht annehmen möchten, entstehen keine Kosten für Sie.

Nachdem Sie Ihre Flugdaten eingegeben haben, ermittelt unser Entschädigungsrechner sekundenschnell die Erfolgsaussichten und die Höhe Ihres eventuellen Anspruchs. Nachdem Sie die erforderlichen Daten zu Ihrem Flug zur Verfügung gestellt haben, prüfen wir diese unmittelbar und Sie erhalten eine Rückmeldung. Bei positiver Prüfung erhalten Sie ein Angebot für eine Sofortentschädigung, das Sie mit Eingabe der zur Auszahlung notwendigen Daten annehmen können. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann ihre Sofortentschädigung.

Es gibt eine Reihe von Anbietern, die Ihre Flugrechte gegen Zahlung einer Provision für Sie durchsetzen, von denen wir uns in einem Punkt deutlich unterscheiden: Keine Wartezeit. Bei uns müssen Sie nicht auf den Ausgang des Verfahrens warten, sondern erhalten eine Sofort-Entschädigung innerhalb von 24 Stunden.

Ja, als betroffener Fluggast können sie für alle Personen, die auf demselben Flug mit Ihnen flogen, den Anspruch gemeinsam einreichen. Genauso können Sie den Anspruch für alle betroffenen Fluggäste einreichen, ohne selbst Flugpassagier gewesen zu sein. Beachten Sie hierbei, dass namentlich nur die tatsächlichen Fluggäste selbst genannt sein dürfen. Sofern Sie als Kontaktperson fungieren, d.h. Sie im Auftrag handeln (bspw. für Verwandte oder als Reisebüro für Kunden), teilen Sie uns dies bitte im Kontaktformular mit. Hervorzuheben ist hierbei, dass immer nur der Fluggast selbst Anspruchsinhaber sein kann, egal wer ursprünglich die Reise bezahlt hat.

Der Entschädigungsanspruch dient dazu, innerhalb der EU reisende Passagiere zu schützen und für Unannehmlichkeiten während der Reise zu entschädigen.

Ja. Allerdings ist dies mit einem mühe- und zeitintensiven Aufwand verbunden dem ein oftmals erfolgloser Ausgang entgegensteht. Jeder der sich einmal in einer entsprechenden Hotline aufhielt, kann sich ein ungefähres Bild machen. Die Fluggesellschaften zahlen nicht freiwillig und versuchen sich ihrer Verpflichtung zu entziehen. Auf Zahlungsaufforderungen wird nicht reagiert und dem Passagier bleibt nur die Möglichkeit gerichtlich gegen die Airline vorzugehen, was mit einem Kostenrisiko verbunden sein kann.

Die Entschädigung steht in aller Regel dem Reisenden selbst zu. Unerheblich ist wer das Ticket bezahlt hat (Arbeitgeber etc.) oder ob es durch Bonusmeilen o.ä. gebucht wurde. Allerdings können Klauseln im Arbeitsvertrag vorsehen, dass Entschädigungszahlungen auf Geschäftsflüge an den Arbeitgeber abzuführen sind.

Die Vorverlegung eines Fluges ist von der EU-Fluggastrechtverordnung prinzipiell nicht erfasst. Jedoch wird eine „mehr als geringfügige Vorverlegung“, wie eine Annullierung des Fluges behandelt. Eine klare Zeitgrenze gibt es hierfür nicht. Reichen Sie uns einfach Ihren Fall ein und wir prüfen.

Von uns geführte Verfahren (Klick um alle zu sehen)


Flug Nr Datum Start Ziel flightcomp Sofortentschädigung
LH579 29.11.2018 Mauritius MRU Frankfurt am Main FRA 352 €
EW593 26.10.2018 Palma de Mallorca PMI Köln/Bonn CGN 235 €
EW8061 15.10.2018 Nürnberg NUE Berlin Tegel TXL 152 €
8Q804 01.10.2018 Berlin Tegel TXL Antalya AYT 235 €
OE319 22.08.2018 Palma de Mallorca PMI Frankfurt am Main FRA 152 €
FR4213 08.08.2018 Palma de Mallorca PMI Frankfurt am Main FRA 152 €
LO380 04.08.2018 Frankfurt am Main FRA Warschau WAW 152 €
LH485 24.11.2018 Panama City Frankfurt am Main FRA 195 €
XC3808 03.10.2018 Köln/Bonn CGN Gazipasa GZP 235 €
EW768 18.09.2018 Köln/Bonn CGN Zürich ZRH 152 €
EW2051 12.09.2018 Hannover HAJ Stuttgart STR 152 €
EW7826 09.09.2018 Hamburg HAM Mailand MXP 152 €
LH175 06.09.2018 Berlin Tegel TXL Frankfurt am Main FRA 152 €
EZY5537 06.09.2018 Berlin Tegel TXL Paris ORY 152 €
EZY5595 05.09.2018 Berlin Tegel TXL Stuttgart STR 152 €
LH727 05.09.2018 Porto Velho PVG Frankfurt am Main FRA 352 €
XG3278 03.09.2018 Burgas BOJ Düsseldorf DUS 235 €
FR180 31.08.2018 Köln/Bonn CGN Berlin SXF 152 €
DE1557 25.08.2018 Jerez de la Frontera XRY Düsseldorf DUS 235 €
X32648 31.07.2018 Stuttgart STR Palma de Mallorca PMI 152 €
EW860 29.07.2018 Köln/Bönn CGN Cagliari CAG 152 €
ST4903 06.10.2018 Palma de Mallorca PMI Berlin Tegel TXL 235 €
X32812 04.07.2018 Frankfurt FRA Faro FAO 235 €
OE319 06.06.2018 Palma de Mallorca PMI Frankfurt FRA 152 €
EW355 19.05.2018 London STN Köln/Bonn CGN 152 €
LH281 09.05.2018 Mailand LIN Frankfurt FRA 152 €
LH26 09.05.2018 Frankfurt FRA Hamburg HAM 152 €
XG4916 22.04.2018 Hurghada HRG Hannover HAJ 235 €
EW2050 15.04.2018 Stuttgart STR Hannover HAJ 152 €
EW35 06.04.2018 Hamburg HAM Köln/Bonn CGN 152 €
U28214 06.04.2018 Berlin SXF London GTW 152 €
SN2637 03.04.2018 Brüssel BRU Hannover HAJ 152 €
LH1404 25.03.2018 Frankfurt FRA Zagreb ZAG 152 €
U25861 20.03.2018 Berlin TXL Zürich ZRH 152 €
EW9777 08.03.2018 Zürich ZRH Düsseldorf DUS 152 €
EW171 04.03.2018 Cancun CUN Köln/Bonn CGN 352 €
ST2990 04.03.1028 Berlin SXF Teneriffa TFS 235 €
EW004 04.03.2018 Köln/Bonn CGN Berlin TXL 152 €
U22571 02.03.2018 Mailand MXP Stuttgart STR 152 €
LH761 01.03.2018 Delhi DEL Frankfurt FRA 152 €
ST5585 26.02.2018 Sharm El Sheikh SSH Dresden DRS 235 €
EW7305 26.02.2018 Köln/Bonn CGN Hamburg HAM 152 €
FHY272 25.02.2018 Leipzig/Halle LEJ Antalya AYT 235 €
ST3357 23.02.2018 Teneriffa TFS Erfurt ERF 235 €
X36103 06.02.2018 Hurghada HRG Frankfurt FRA 235 €
OS681 22.01.2018 Wien VIE Zagreb ZAG 152 €
AF1525 15.12.2017 Bremen BRE Paris CDG 152 €
AF3647 09.12.2017 New York JFK Frankfurt FRA 400 €
LH109 28.10.2017 München MUC Frankfurt FRA 152 €
EW9037 28.10.2017 Hamburg HAM Düsseldorf DUS 152 €
LLX5952 27.10.2017 Palma de Mallorca PMI Paderborn PAD 152 €
JU355 20.10.2017 Berlin TXL Belgrad BEG 152 €
OS681 16.10.2017 Wien VIE Zagreb ZAG 152 €
XG2029 07.10.2017 Frankfurt FRA Lamezia Terme SUF 152 €
LH211 04.10.2017 Dresden DRS Frankfurt FRA 152 €
LH1186 02.10.2017 Frankfurt FRA Zürich ZRH 152 €
LH1989 25.09.2017 München MUC Köln/Bonn CGN 152 €
EW2649 18.09.2017 Faro FAO Stuttgart STR 235 €
ARZ9712 17.09.2017 Antalya AYT Berlin SXF 235 €
XG4825 09.09.2017 Köln/Bonn CGN Hurghada HRG 235 €
EW107 30.08.2017 Bangkok BKK Köln/Bonn CGN 352 €
EW2521 27.08.2017 Barcelona BCN Stuttgart STR 152 €
XC5042 25.08.2017 Leipzig/Halle LEJ Antalya AYT 235 €
LH569 22.08.2017 Los Angeles LOS München MUC 352 €
FR7712 17.08.2017 Nürnberg NRN Fes-Saiss FEZ 235 €
EW8042 12.08.2017 Berlin TXL Düsseldorf DUS 152 €
DL8453 12.08.2017 München MUC Paris CDG 152 €
El338 08.08.2017 Dublin DUB Berlin TXL 152 €
FR2591 07.08.2017 Malaga AGP Berlin SXF 235 €
DL408 29.07.2017 Zürich ZRH New York JFK 400 €
TP527 25.07.2017 Stuttgart STR Lissabon LIS 235 €
EW7030 24.07.2017 Hamburg HAM Stuttgart STR 152 €
4U2005 23.07.2017 Berlin TXL Stuttgart STR 152 €
EW171 20.07.2017 Cancun CUN Köln/Bonn CGN 352 €
LH590 02.07.2017 Frankfurt FRA Nairobi NBO 352 €
EW177 02.07.2017 Mauritius MRU Köln/Bonn CGN 352 €
EW9783 02.07.2017 Budapest BUD Düsseldorf DUS 152 €
EZY4747 01.07.2017 Berlin TXL Heraklion HER 235 €
X3274 23.06.2017 Frankfurt FRA Antalya AYT 152 €
EW2043 22.06.2017 Hamburg HAM Stuttgart STR 152 €
AF5577 20.06.2017 Marseille MRS Straßburg SXB 152 €
SQ25 01.06.2017 Frankfurt FRA Singapur SIN 352 €
El837 08.05.2017 München MUC Cork ORK 152 €
FR6118 24.03.2017 Nürnberg NRN Las Palmas LPA 235 €
4U0765 24.02.2017 Köln/Bonn CGN Zürich ZRH 152 €
LH694 10.02.2017 Tel Aviv TLV Frankfurt FRA 253 €
W62292 11.01.2017 Dortmund DTM Budapest BUD 152 €
LH2515 08.11.2016 Dublin DUB München MUC 152 €
4U4062 26.10.2016 Dortmund DTM München MUC 152 €
X34819 08.10.2016 Heraklion HER Karlsruhe FKB 235 €
El836 07.102016 Cork ORK München MUC 152 €
X32519 05.10.2016 Palma de Mallorca PMI Köln/Bonn CGN 152 €
4U9450 02.10.2016 Düsseldorf DUS Marseille MRS 152 €
VY1821 30.09.2016 Hamburg HAM Barcelona BCN 152 €
4U8991 18.09.2016 Moskau DME Berlin TXL 235 €
XG2854 16.09.2016 München MUC Fuerteventura FUE 235 €
BA907 21.07.2016 Frankfurt FRA London LHR 152 €
LH453 10.07.2016 Los Angeles LOS München MUC 352 €
VY1662 23.06.2016 Santiago de Compostela SCQ Berlin TXL 235 €
8Q862 11.06.2016 Düsseldorf DUS Antalya AYT 235 €
X32913 07.06.2016 Ibiza IBZ Frankfurt FRA 152 €
AF17 28.05.2016 New York JFK Paris CDG 352 €
LH1330 20.05.2016 Frankfurt FRA Casablanca CMN 235 €
IB8601 09.03.2016 Almeria LEI Madrid MAD 152 €
LH0515 22.12.2015 Cancun CUN Frankfurt FRA 352 €
UX6071 23.07.2015 Barcelona BCN Palma de Mallorca PMI 152 €
LH505 24.05.2015 Sao Paulo GRU München MUC 352 €
LX1681 22.03.2015 Florenz FLR Zürch ZRH 152 €

Unkomplizierte Entschädigung bei Flugverspätung: Mit flightcomp bei einer Flugverspätung Rechte sofort geltend machen und die Flugentschädigung erhalten

Ihr Flug hat Verspätung, die Plätze sind überbucht oder die gesamte Reise wurde sogar annulliert? Bei einer Flugreise kann schnell Stress aufkommen. Viele Reisende sind in der Regel einfach froh, irgendwann dennoch an ihrem Ziel anzukommen: Anschließend fehlt häufig die Kraft, sich damit auseinanderzusetzen, ob sie bei einer Flugverspätung Rechte besonderer Art haben und eine Flugentschädigung aushandeln können.

Verzichten Sie nicht auf eine Entschädigung bei Flugverspätung: Mit flightcomp erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Flugverspätung Erstattung.

Besteht ein Anspruch auf eine Flugverspätung Erstattung? Erste Informationen zum Thema Flugentschädigung

4,1 Milliarden Flugpassagiere wurden allein im Jahr 2017 von den Fluggesellschaften weltweit transportiert. Bei einem derart hohen Flugaufkommen können immer wieder Probleme auftreten – doch kennen die wenigsten Reisenden bei Flugverspätung ihre Rechte. flightcomp hat die wichtigsten Informationen zum Thema Flugentschädigung für Sie zusammengefasst und erklärt, wann Sie Anspruch auf eine Flugverspätung Erstattung haben.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung

Innerhalb der EU sind die Flugverspätung Rechte in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Diese gilt immer dann, wenn ein Flug innerhalb eines Mitgliedslandes der EU startet. Bei Flügen in die EU ist entscheidend, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Befindet sich dieser in der EU, können Sie ebenfalls bei einer Flugverspätung Erstattung beantragen.

Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung, wenn…

  • …Sie rechtzeitig zur Abfertigung am Flughafen waren (üblicherweise 45 Minuten vor Abflug, soweit nicht anders geregelt)
  • …Sie mindestens 3 Stunden zu spät am Zielort ankamen
  • …Ihr Flug annulliert wurde
  • …Sie aufgrund von Überbuchung nicht an Bord gelassen wurden
  • …der Flug nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt
  • …keine sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“ vorlagen.

Es ist für die Flugverspätung Erstattung übrigens irrelevant, ob es sich bei dem Flug um einen Charterflug, einen Linienflug oder einen Flug als Bestandteil einer Pauschalreise handelt. Auch die Frage, ob der Flug privat oder geschäftlich angetreten wurde, spielt keine Rolle für Ihre Entschädigung bei Flugverspätung (Ausnahme: In manchen Unternehmen ist vertraglich geregelt, dass die Flugentschädigung bei Dienstreisen an die Firma abgetreten werden muss).

Hinweise zur Flugentschädigung und Flugverspätung Rechte bei „außergewöhnlichen Umständen“

Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft keine Schuld an der Verspätung trifft. Das kann bei Unwettern, Naturkatastrophen, Streiks oder Sicherheitsrisiken wie Terrorwarnungen und ähnlichen Geschehnissen der Fall sein. Doch dabei sollten Sie zwei wichtige Punkte beachten:

  • Nicht alle Gründe, die von Fluggesellschaften als „außergewöhnliche Umstände“ bezeichnet werden, sind das auch! Startet beispielsweise Ihr Flugzeug zu spät, weil in einem normalen Winter nicht genügend Enteisungsspray vorrätig war, so haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung. Auch technische Defekte sind kein Grund für die Airline, bei Flugverspätung Erstattung zu verweigern – die Wartung fällt in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Lassen Sie daher bei Flugverspätung Ihre Rechte von professioneller Seite prüfen.
  • „Außergewöhnliche Umstände“ annullieren nicht die komplette Flugentschädigung! Welche Umstände auch immer Ihren Flug behindern: Sie haben bei einer Flugverspätung bestimmte Rechte. Grundsätzlich muss die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden immer für Ihre Verpflegung sorgen und Ihnen zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails ermöglichen. Ist der Flug erst am nächsten Tag verfügbar, haben Sie zwar kein Anrecht auf eine Entschädigung bei Flugverspätung, die Airline muss jedoch eine Übernachtung und die Transferkosten übernehmen.

Übrigens: Selbst wenn „außergewöhnliche Umstände“ zum Tragen kommen, muss die Fluggesellschaft bei einer Verhandlung über Flugverspätung Erstattung nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Ausfall oder die Verspätung zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen. Kann sie das nicht, so steht Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zu.

Wer hat Anspruch auf eine Flugverspätung Erstattung?

Grundsätzlich jeder, für dessen Ticket bezahlt wurde – also auch Kleinkinder mit einem reduzierten Ticket. Bezahlt ist das Ticket auch, wenn dafür Bonusmeilen eingelöst wurden. Keinen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung haben Personen mit einem Ticket, das nicht für die Allgemeinheit zugänglich ist (z.B. Mitarbeitertickets).

So fordern Sie Ihre Flugverspätung Rechte ein:

Ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht, wissen Sie am Flughafen wahrscheinlich noch nicht. Dennoch gibt es einige Verhaltensweisen, die für den späteren Verlauf der Entschädigung aufgrund von Flugverspätung hilfreich sind:

  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Verspätung. Wenn möglich, sollte auch der konkrete Grund dabei angegeben werden.
  • Fotografieren Sie Abflugtafeln und Displays, um den Ablauf zu dokumentieren. Notieren Sie auch die genaue Zeit, zu der die Flugzeugtüren nach Ankunft geöffnet wurden.
  • Geben Sie Ihr Flugticket und/oder Ihre Bordkarte nicht aus der Hand und behalten Sie auch alle Rechnungen (beispielsweise für Lebensmittel, Hotel oder Mietwagen), um bei der Flugverspätung Erstattung für alle anfallenden Kosten geltend machen zu können.
  • Tauschen Sie mit anderen Betroffenen Kontaktdaten aus. So können Sie sich später gegenseitig als Zeugen benennen, wenn Sie eine Flugentschädigung beantragen.
  • Unterschreiben Sie vor Ort nichts! Ansonsten verzichten Sie vielleicht unwissentlich auf die Möglichkeit einer Entschädigung bei Flugverspätung.
  • Bleiben Sie höflich. Es erhöht nicht nur den Stresspegel bei allen Betroffenen, wenn die Unterhaltungen hitzig werden – gegebenenfalls stuft Sie die Fluggesellschaft aufgrund Ihres Verhaltens als potenzielle Bedrohung ein, womit eine Flugentschädigung hinfällig werden kann.

Später können Sie Ihre Entschädigung wegen Flugverspätung direkt bei der Airline beantragen – oder Sie setzen auf die schnelle und unbürokratische Flugentschädigung mit flightcomp!

Flugverspätung Erstattung mit flightcomp: Mit wenigen Schritten zur Entschädigung bei Flugverspätung

Trotz der verbindlichen Regelung und eindeutiger Gerichtsurteile weigern sich viele Fluggesellschaften immer wieder, die Flugverspätung Erstattung auszuzahlen. Als Laie bedeutet der Kampf um eine Entschädigung bei Flugentschädigung oftmals einen Kampf gegen Windmühlen. Hier benötigen Sie einen professionellen Partner, der bei Flugverspätung Ihre Rechte wahrnimmt.

Mit flightcomp innerhalb weniger Minuten bei einer Flugverspätung Rechte geltend machen.

Eine Flugentschädigung erhalten Sie bei uns mit wenigen, unkomplizierten Schritten. Sie geben zunächst – kostenlos und unverbindlich – Ihre Informationen an. Anhand Ihrer Angaben ermitteln wir, ob eine Entschädigung bei Flugverspätung möglich ist. Sie entscheiden, ob Sie das Angebot für die Flugverspätung Erstattung annehmen. Anschließend zahlen wir Ihnen die Entschädigung bei Flugverspätung innerhalb von 24 Stunden aus – um alles Weitere kümmern wir uns.

Selber herauszufinden, ob Sie bei einer Flugverspätung Rechte Ihrerseits geltend machen können und wie sich diese durchsetzen lassen, kann insbesondere nach einer langen Reise äußerst strapazierend sein. Deshalb übernehmen wir den aufwendigen Prozess der Flugentschädigung für Sie. Übrigens können Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung auch noch bis zu drei Jahre später einfordern – nutzen auch Sie diese Möglichkeit!

Bei Flugverspätung Rechte einfordern: flightcomp verhilft Ihnen zur Entschädigung bei Flugverspätung und macht eine mühelose Flugentschädigung möglich

flightcomp ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie für eine eingetretene Flugverspätung Erstattung fordern möchten. Setzen auch Sie auf die Erfahrung eines Profis, der sich herausragend mit der Fluggastrechteverordnung auskennt, um eine sichere Entschädigung bei Flugverspätung zu erhalten.

Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit uns auf einen Blick:

  • Hohe Fachkompetenz: Wir wissen genau, wie wir bei einer Flugverspätung Rechte geltend machen können. Das beweisen auch unzählige zufriedene Kunden, die dank unserer Unterstützung eine großzügige Flugentschädigung erhalten haben.
  • Minimaler Zeitaufwand: Drei einfache Schritte absolvieren und nach einer Flugverspätung Erstattung Ihrer Unkosten erwirken – mehr als zwei Minuten müssen Sie bei uns nicht investieren. So haben Sie mehr Zeit, sich den schönen Dingen des Lebens zu widmen.
  • Kein Risiko: Den von uns geleisteten Auszahlungsbetrag dürfen Sie immer
    behalten und es kommen keine hohen Anwaltskosten auf Sie zu. Wie viel Geld Sie
    voraussichtlich erhalten, zeigen wir Ihnen in einer transparenten Auflistung.

Sie möchten auch bei Ihrer Flugverspätung Rechte geltend machen? Dann kontaktieren Sie flightcomp noch heute: Per E-Mail, Telefon oder ganz bequem über WhatsApp. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit Ihre Flugentschädigung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!