Flugverspätung: Rechte, die Sie kennen sollten


18.000 – so viele Flüge musste die größte Fluggesellschaft Deutschlands, Lufthansa, im Sommer 2018 absagen. Viele weitere Flüge starteten oder landeten verspätet. Nach Expertenmeinung wird sich in absehbarer Zukunft nicht viel an dem Flugchaos ändern: Steigende Passagierzahlen, zu enge Taktung der Flugpläne und zu wenige Piloten, um Krankheitsfälle auffangen zu können – hier sind Flugverspätungen fast schon vorprogrammiert.

Ob auf Geschäftsreise oder beim Weg in den Urlaub: Viele Passagiere sind von einer Verspätung genervt und verärgert. An der Verspätung selbst können Sie nichts ändern, doch was viele nicht wissen: Nach der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Sie bei einer Flugverspätung Rechte wie Entschädigung, die Sie in Anspruch nehmen können und sollten.

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Was ist eine Flugverspätung und haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Welche Rechte haben Passagiere bei einer Flugverspätung?

Was kann man bei einer Verspätung noch am Flughafen tun?

Was ist eine Flugverspätung und haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich gilt alles über 3 Stunden Wartezeit (bei Langstrecken ab 3500 km 4 Stunden) als Flugverspätung. Ob Ihnen daraus Ansprüche erwachsen, hängt davon ab, welche Umstände für die Verzögerung verantwortlich waren und ob die EU-Verordnung gilt.

a) Umstände

Die ausführende Airline ist dafür verantwortlich, dass Ihr Flug pünktlich startet oder landet. Das bedeutet: Fällt die Verzögerung in ihren Aufgabenbereich, so haben Sie Anspruch auf Flugentschädigung. Viele Fluggäste werden mit dem Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ abgewiesen. Solche Umstände sind zum Beispiel:

  • Extreme Witterungsbedingungen und Naturphänomene
  • Sicherheitsrisiken
  • Streik

Nicht alles, was eine Fluggesellschaft als „außergewöhnlichen Umstand“ deklariert, ist auch einer. Fehlt beispielsweise in der Winterzeit Frostschutzmittel, wodurch der Flieger nicht starten kann, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und kann eine spätere Entschädigung rechtfertigen.

Unser Tipp: Lassen Sie von fachkundiger Seite überprüfen, wer die Flugverspätung zu verantworten hat.

b) EU-Verordnung

Die in der Europäischen Union geltenden Fluggastrechte und ein Anspruch auf Entschädigung sind in der Verordnung EG Nr. 261/2004 festgehalten. Sie gelten unter den folgenden Bedingungen:

  • Der Flug startet in der EU
  • Der Flug endet in der EU und die ausführende Fluggesellschaft hat ihren Hauptsitz in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen oder Island.

Unser Tipp: Nicht immer ist die gebuchte Fluggesellschaft auch die ausführende Airline, beispielsweise beim Code-Sharing (ein Subunternehmer wird mit der Durchführung des Fluges beauftragt) oder gebuchten Anschlussflügen. Flightcomp ermittelt den korrekten Ansprechpartner für die Entschädigung.

Welche Rechte haben Passagiere bei einer Flugverspätung?

Passagiere sind einer Flugverspätung nicht hilflos ausgeliefert, sondern haben klare Rechte. Das bedeutet sowohl eine finanzielle Entschädigung als auch eine adäquate Versorgung während der Verspätung auf Kosten der Fluggesellschaft.

a) Entschädigung

Welche konkrete Entschädigung Ihnen bei einer Flugverspätung zusteht, ist abhängig von der Flugdistanz. Diese wird mit der sogenannten Großkreismethode ermittelt und ist wie folgt gestaffelt:

  • Kurzstrecke: bis zu 1500 km
  • Mittelstrecke: Entfernung ab 1500 km bis 3500 km
  • Langstrecke: ab 3501 km

Wenn Sie wissen, welche Distanz zwischen Start- und Landeflughafen liegt, können Sie hier die Höhe der pauschalisierten Ausgleichzahlung ermitteln:

  • Kurzstrecke: 250 € Entschädigung
  • Mittelstrecke: 400 € Entschädigung
  • Langstrecke: 600 € Entschädigung

Unser Tipp: Sie haben ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen die Airline einen Ersatzflug angeboten hat. In diesem Fall kann die Entschädigung jedoch um bis zu 50% gekürzt werden.

b) Betreuungsleistungen

Neben der pauschalisierten Entschädigung stehen Ihnen bei einer Flugverspätung auch Betreuungsleistungen zu: Die Airline muss Sie angemessen mit Getränken und

Lebensmitteln versorgen. Lehnt sie dies ab, können Sie sich selbst versorgen und diese Kosten später zusätzlich zur Entschädigung bei der Airline einfordern.

Passagiere haben unabhängig von einer Entschädigung das Recht auf zwei Anrufe, Faxe oder E-Mails. Die weitere Versorgung am Flughafen oder in der Maschine hängt davon ab, wie lange die Verspätung auf welcher Flugstrecke andauert:

  • Kurzstrecke: Über 2 Stunden
  • Mittelstrecke: Mehr als 3 Stunden
  • Langstrecke: Über 4 Stunden

Unabhängig von Flugstrecke und Entschädigung steht Ihnen bei einer Flugverspätung eine angemessene Hotelübernachtung zu, wenn ein Weiterflug erst am nächsten Tag möglich ist. Die Fluggesellschaft muss auch den Transfer zum und vom Hotel übernehmen.

Ab 5 Stunden Flugverspätung gilt zusätzlich, dass Sie entweder von dem Flug zurücktreten und sich die Ticketkosten erstatten lassen oder auf einer alternativen Beförderung bestehen können.

Unser Tipp: Entscheidend für die Entschädigung und Leistungen zur Betreuung ist die Ankunftszeit. Damit ist nach entsprechenden Urteilen nicht die Zeit gemeint, zu der das Flugzeug landet, sondern der Zeitpunkt, an dem Sie es verlassen können.

Was kann man bei einer Verspätung noch am Flughafen tun?

Sind Sie von einer Flugverspätung betroffen, sollten Sie nicht nur um Ihre Rechte wissen. Während der Flugverspätung können Sie bereits am Flughafen erste Schritte zur Sicherung Ihrer Entschädigung unternehmen.

a) Flugverspätung dokumentieren

Notieren Sie sich alles, was später hilft, Ihre Entschädigung durchzusetzen. Fotografien von Displays und Abflugtafeln geben Aufschluss über den Ablauf der Verspätung. Sind Sie im Flieger, halten Sie den genauen Moment der Türöffnung fest – wenige Minuten können hier entscheidend für die Höhe Ihrer Entschädigung sein. Gibt der Pilot einen Grund für die Verspätung an, hören Sie genau hin und notieren Sie ihn.

Unser Tipp: Lassen Sie sich, wenn möglich, von der Fluggesellschaft die Verspätung und den angegebenen Grund bestätigen. Lehnt die Fluggesellschaft die Erbringung von Betreuungsleistungen ab, lassen Sie sich auch das bescheinigen.

b) Situation am Flughafen beobachten

Ihr Flug startet aufgrund der Wetterbedingungen mit starker Verspätung, während alle anderen Flugzeuge pünktlich abheben? Dann sind für die Flugverspätung wohl kaum die oft genannten „außergewöhnlichen Umstände“ verantwortlich, mit denen die Airline die Entschädigung ablehnt.

 

Unser Tipp: Tauschen Sie mit anderen Passagieren Kontaktdaten aus. So können Sie sich später gegenseitig als Zeugen benennen, wenn Sie Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft einfordern.

c) Belege aufbewahren

Bei einer Flugverspätung muss die Fluggesellschaft Sie während der Wartezeit versorgen – tut sie das nicht, dürfen Sie sich selbst etwas kaufen. Das Gleiche gilt bei einer Hotelbuchung: Bucht die Airline nicht selbst ein Zimmer, können Sie das tun. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege im Zusammenhang mit der Flugverspätung auf, um Ihren Anspruch auf Entschädigung lückenlos nachzuweisen.

Unser Tipp: Geben Sie die Originaldokumente nicht aus der Hand, sondern verwenden Sie immer Kopien, wenn Sie Ihre Entschädigung geltend machen.

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Bis zu 600€ Entschädigung pro Fluggast: Bei einem vollbesetzten Flugzeug kann sich eine längere Flugverspätung für die Airline rasch zu sechsstelligen Beträgen summieren. Kaum verwunderlich, dass viele Fluggesellschaften alles tun, um berechtigte Ansprüche der Passagiere abzuwehren. Die eigenständige Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte als Privatperson ist ein zeitaufwendiges und strapaziöses Unterfangen und die Beauftragung eines Anwalts kann teuer werden.

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Übrigens: Bei einer Flugverspätung können Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung bis zu drei Jahre später noch geltend machen – eine Überprüfung lohnt!

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